Gestern Abend wurde das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) im Vermittlungsausschuss verhandelt. Das Beratungsergebnis findet sich in der Pressemitteilung des Bundesrates unten.
Die Themen Kostenfreiheit für Nutzer*innen und Qualitätsvorgaben für die Anbieter von Schuldnerberatung, die durch den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen noch Eingang in den Regierungsentwurf gefunden hatten, entfallen wieder.
Mehr Menschen werden durch die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie künftig frühzeitig auf Schuldenberatung hingewiesen und an Beratungsstellen verwiesen. Doch es bleibt weiterhin ungeklärt, wie die dafür notwendigen zusätzlichen Beratungskapazitäten geschaffen werden sollen.
Bundestag und Bundesrat müssen der Einigung noch zustimmen. Beide tagen am kommenden Freitag (25.09.), mit einer Zustimmung ist zu rechnen.
Bisheriger Verlauf:
Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
03.09.2025 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf. Die Vorlage wurde dem Bundestag und dem Bundesrat als “besonders eilbedürftig” zugeleitet.
09.10.2025 Der Bundestag berät die Vorlage in erster Lesung.
17.10.2025 Der Bundesrat beschließt eine Stellungnahme (sehen vor allem “erhebliche Mehrkosten” für Länder und Kommunen, die der Bund kompensieren müsse; regen Gläubigerbeteiligung an). Die Bundesregierung lehnt diese Forderungen ab.
05.11.2025 Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag unter Beteiligung von BAG SB, AG SBV, VZ, Prof. Dr. Andreas Rein, BDIU und VID.
12.11.2025 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschließt das SchuBerDG in leicht geänderter Fassung: Grundsatz der Kostenfreiheit “begrenztes” Entgelt nur in “besonders begründeten Ausnahmefällen” zulässig), Anforderungen an “unabhängige professionelle Anbieter”.
14.11.2025 Der Bundestag nimmt in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung an.
Die Bundesregierung wird in der verabschiedeten Entschließung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag zu entwickelt, der dazu führt, eine auskömmliche Finanzierung und damit die Zukunftsfähigkeit der Schuldnerberatung in Deutschland - auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit - zu sichern. Die Entwicklung dieses Vorschlags soll die Prüfung der verpflichtenden Beteiligung privater Gläubiger an der Finanzierung der Schuldnerberatung einschließen. Eine Verschlankung der Prozesse und die Digitalisierung sollen finanzielle Spielräume für einen Ausbau der Beratungsstruktur schaffen.
Unter dem Link unten sind alle Redebeiträge und der Verlauf der Beratungen dokumentiert.
03.12.2025 Der Rechtsausschuss im Bundesrat berät das Gesetz und empfiehlt eine Versagung der Zustimmung.
19.12.2025 Das SchuBerDG ist von der Tagesordnung der Bundesratssitzung genommen worden, eine Entscheidung wird damit vertagt.
Das gibt der Bundesregierung oder dem Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
15.01.2026 Das BMJV lädt alle 16 Bundesländer zu einer Videokonferenz ein. Dort wurde darüber informiert, dass drei Arbeitsgruppen mit Vertreter*innen vom Bund und Ländern zu folgenden Themen eingerichtet werden sollen:
1. Schuldnerberatungs-Infrastruktur (auch Finanzen)
2. Digitalisierung in der Schuldnerberatung
3. Verbraucherinsolvenzrecht, Digitalisierung, Verfahrensverschlankungen und Anpassungen im Insolvenzrecht
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