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Vor dem Hintergrund der SGB II-Reform, die zum 01.07.2026 in Kraft getreten ist, werden derzeit bestehende Ratgeber überarbeitet und demnächst neu herausgegeben.

Der Leitfaden SGB II/SGB XII setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor*innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick. Sozialberater*innen, Mitarbeiter*innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Anwälte*innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.

Die 33. Auflage erklärt topaktuell und anhand der geänderten Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte alle Auswirkungen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze. Auf einen Blick wird klar, welche Leistungen eingeschränkt werden, wo die Knackpunkte der Rechtsänderungen sind und welche Möglichkeiten bestehen, nach wie vor bestehende Ansprüche durchzusetzen. Neue Stichworte kommen hinzu, andere sind redaktionell angepasst.

Der Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von über 40 Jahren "Leitfadenarbeit" entwickelt wurde.

Der Leitfaden soll im August erscheinen und ist vormerkbar.

Der Ratgeber wird seit vielen Jahren vom Arbeitslosenprojekt TuWas herausgegeben.

Aus der Beschreibung: "Noch gibt es keine KI, die sicher durch das Geflecht der sozialen Sicherungssysteme navigiert:

Vom Bürgergeld über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe (in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt und als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Befreiung von Kinderbetreuungskosten, BAföG, Wohngeld und Kinderwohngeld bis zu Leistungen der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Deren Zusammenspiel ist in den letzten Jahren immer undurchschaubarer geworden.

Eingedenk der wuchernden Komplexität nimmt der Leitfaden des Arbeitslosenprojekts TuWas, anders als klassische Kommentare und Lehrbücher, praxisrelevante Fallkonstellationen in den Blick, zeigt die dazu einschlägigen Regelungen des SGB II und bezieht benachbarte Sozialleistungen ein.

Die zahlreichen Gesetzesänderungen sind auf dem Stand 1. August 2024 berücksichtigt. Die Rechtsprechung der je nach Sozialleistung unterschiedlich zuständigen Gerichte ist eingearbeitet. Auf wichtige Gesetzesvorhaben für 2025 wird hingewiesen."

Der Leitfaden des Arbeitslosenprojekts TuWas gibt eine umfassende Orientierung in einem sehr komplizierten Rechtsgebiet.

Rechtsstand: September 2023

Der Paritätische Gesamtverband hat einen Ratgeber zum Bürgergeld herausgegeben.

Die übersichtlich gestaltete Broschüre erklärt, wie das Bürgergeld funktioniert. In verständlicher Sprache und mit gut gegliederten thematischen Kapiteln werden Anspruchsberechtigte, Voraussetzungen, Berechnung der Leistung und vieles mehr erklärt.

Auch Hinweise zur Rechtsdurchsetzung und auf Unterstützungsangebote finden sich in der Broschüre.  Rechenbeispiele, ein Stichwortverzeichnis sowie viele hilfreiche Tipps aus der Beratungspraxis runden das Heft ab.

Dieser SGB II-Ratgeber der informationsoffensive zum Bürgergeld informiert Sie u.a. zu den Fragen:

- Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
- Wie viel Vermögen darf ich haben?
- Wie hoch ist mein Bedarf?
- Welches Einkomme wird angerechnet?
- Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

Die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt einen übersichtlichen Überblick über die Leistungen und Bedarfe und klärt Grundsätze der Sozialhilfe und wichtige Begriffe.

Die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fasst diese Inhalte übersichtlich zusammen:

- Regelbedarfe/Regelsätze

- Persönlicher Schulbedarf

- Barbetrag in stationären Einrichtungen

- Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung

- Blindenhilfe

- Grundbetrag der Einkommensgrenze für Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel des SGB XII

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

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