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Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung findet in diesem Jahr in der Zeit vom 15.-19. Juni statt und steht unter dem Motto “Wir komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird”. Damit nimmt sie wieder ein aktuelles Thema aus der Schuldnerberatung auf.

Die Aktionswoche wird initiiert von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). Alle Schuldnerberatungsstellen sind eingeladen, mit Aktionen, Veranstaltungen und Pressearbeit die Aktionswoche zu unterstützen.

Warum eine Aktionswoche?

In Deutschland kommt es monatlich zu mehreren hunderttausend Kontopfändungen. Viele der betroffenen Menschen sind auf ein Pfändungsschutzkonto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern. Das P‑Konto soll gewährleisten, dass trotz Pfändung Geld für Miete, Energieversorgung, Lebensmittel oder Medikamente verfügbar bleibt. 

Doch in der Praxis erleben Ratsuchende immer wieder etwas anderes: Konten werden verspätet umgewandelt, Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben blockiert oder zusätzliche Hürden aufgebaut.

Gerade Menschen in akuten finanziellen Notlagen brauchen schnelle, unbürokratische und verlässliche Unterstützung.

Mit der Aktionswoche 2026 machen wir auf diese Probleme aufmerksam und fordern einen wirksamen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument, klare und verbindliche Standards für Banken, barrierefreie und geschulte Ansprechstellen sowie konsequente Sanktionen bei Verstößen. Zugleich muss der Zugang zum Basiskonto tatsächlich gewährleistet und bestehende Hürden abgebaut werden. Ein Girokonto ist ein elementarer Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe.

Nicht zuletzt braucht es einen bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatung, eine verlässliche Finanzierung sowie einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle Menschen, die in finanzielle Not geraten.

Aktionen in Schleswig-Holstein

Die Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein unterstützt auch in diesem Jahr die bundesweite Aktionswoche mit vielfältigen Aktionen und Veranstaltungen.

Eine Übersicht über alle Veranstaltungen, die innerhalb der Aktionswoche in Schleswig-Holstein geplant sind, finden Sie hier (Stand: 10.06.2026):

Forderungspapier der AG SBV

Viele Betroffene sind auf das Pfändungsschutzkonto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern. Bei einer Pfändung des Girokontos “friert” die Bank das Guthaben auf dem Konto zunächst ein. Die Kontoinhabenden müssen tätig werden und das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, sonst wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten zur Verfügung. Das Geld würde nach Ablauf eines Monats an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden. Um den Pfändungsschutz herzustellen, benötigen Verbraucher: innen die Unterstützung ihres Kreditinstitutes, von Schuldnerberatungsstellen und unter Umständen auch von Gerichten oder Vollstreckungsbehörden.

Trotz dieser existentiellen Bedeutung des Pfändungsschutzes für die Kontoinhabenden und der klaren gesetzlichen Regelung mehren sich in der Praxis die Probleme bei der Einrichtung und Umsetzung dieses gesetzlichen Schutzinstruments. “Wie komme ich an mein Geld?” ist eine Frage, die Beraterinnen und Berater fast täglich von Ratsuchenden hören. Berichte von verspäteter Bereitstellung des P-Kontos, verweigerter Umwandlung oder zusätzlicher Bedingungen wie ein Zwang zur Rückzahlung bei Konten im Minus nehmen zu. 

Müssen Gelder über das Vollstreckungsgericht oder öffentliche Gläubiger freigegeben werden, wird es für viele richtig kompliziert. Hier fehlen oft Informationen über die notwendigen Schritte. Gerade Menschen in akuten finanziellen Notlagen sind auf schnelle Hilfe und die unbürokratische Einrichtung des Pfändungsschutzes angewiesen.

Daher fordert die AG SBV:

- Staatlichen Schutz des P-Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten 

- Zugang zum Basiskonto sichern – Hürden abbauen 

- Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen und Finanzierung sichern 

- Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung

Weitere Informationen und Materialien

Auf der begleitenden Internetseite finden Sie weitere Informationen und Materialien zur Aktionswoche Schuldnerberatung.

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

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