Qualitätsstandards
Alle in Schleswig-Holstein nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) anerkannten und vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein geförderten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erfüllen Qualitätsstandards, die den hilfesuchenden Menschen die Gewähr für eine unabhängige und qualifizierte Arbeit bieten.

