Überraschend ist das SchuberDG am vergangenen Freitag (8. Mai) als Top 86 auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates gesetzt worden. Das Gesetz ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Der Beschluss findet sich unten.
Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Es bleibt abzuwarten, wie die Tagesordnungen der nächsten Kabinettssitzungen aussehen.
Die BAG-SB schreibt in einer Info dazu: “Die Entscheidung des Bundesrates unterstreicht, dass eine tragfähige gesetzliche Regelung nur mit einer geklärten Finanzierung und klaren Verantwortlichkeiten gelingen kann.”
