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Zusammenführung von Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in S-H vom Tisch

Die Gespräche zwischen Sozialministerium und Kommunalen Landesverbänden zum Thema Zusammenführung von Sozialer Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung hatten keinen Erfolg, der Prozess wird nicht weiterverfolgt.

In einem Schreiben aus dem Juli schreibt Staatssekretär Johannes Albig dazu:

"Für eine Zusammenführung der Finanzierung wurde seitens der kommunalen Landesverbände die Voraussetzung adressiert, dass die vom Land bereitgestellten Mittel über das bisherige Volumen hinaus erhöht werden, dass eine jährliche Dynamisierung vorgesehen wird und dass der bei den Kreisen und kreisfreien Städten entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwand durch eine Verwaltungskostenpauschale angemessen berücksichtigt wird. 

Da die Haushaltsmittel zwar erhöht wurden, die Voraussetzungen in Gänze seitens des Landes in der aktuellen Haushaltssituation jedoch nicht umgesetzt werden können, ist keine Einigung über eine mögliche Zusammenführung der Finanzierung denkbar. Die kommunalen Landesverbände sehen vor diesem Hintergrund von einer weiteren Verfolgung des Vorhabens ab. Somit sind keine weiteren Gespräche zu dem Thema vorgesehen."

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände hatte dem Sozialministerium ebenfalls im Juli seinen Standpunkt mitgeteilt:

"In den bisherigen Gesprächen bestand zwar Einigkeit über die grundsätzlichen Ziele einer möglichen Zusammenführung. Dazu zählen insbesondere die Vereinfachung des Verfahrens, die Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands, die Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung, der Erhalt der Koordinierungsstelle sowie eine für freie Träger transparente und verträgliche Ausgestaltung.

Ebenso ist von kommunaler Seite deutlich gemacht worden, dass eine Übertragung nur auf der Grundlage einer auskömmlichen und verlässlichen Finanzierung in Betracht kommen kann. [...]

Hinzu kommt, dass aus kommunaler Sicht auch die künftige Mittelverteilung und die Auswirkungen auf die bestehenden Beratungsstrukturen nur auf der Basis gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen sinnvoll weiter erörtert werden können. In den Gesprächen ist insoweit ebenfalls hervorgehoben worden, dass bestehende Strukturen nicht zerschlagen werden dürfen und ein etwaiger Verteilungsschlüssel fachlich tragfähig sein muss.

Vor diesem Hintergrund bedauern wir ausdrücklich, dass es dem Land angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht gelungen ist, die hierfür erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel einzuwerben. Solange diese grundlegenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sehen wir keine belastbare Grundlage für eine weitergehende Konkretisierung oder Wiederaufnahme des Prozesses."

Quellen: Schreiben Sozialministerium vom 09.07.2026 und Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände vom 07.07.2026

 

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