Das bisherige Bürgergeld wird ab dem 01.07.2026 durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt. Die Reform enthält Verschärfungen mit gravierenden Folgen für Menschen in ohnehin prekären Lebenslagen.
Im Wesentlichen zielen die Änderungen auf die Rückabwicklung der “Bürgergeld-Reform” ab.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Grundsicherung ab Juli werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des Existenzminimums neu definiert.
Vorgesehen sind unter anderem:
- Verschärfung der Sanktionsregelungen: Vollsanktionen bis zu 100 Prozent bei Nichterreichbarkeit oder verweigerter zumutbarer Arbeit, die sogar die Beiträge zur Krankenversicherung und die Wohnkosten inkludieren können
- Neugestaltung der Vermögens-Schonbeträge
- Verschärfung der Karenzzeiten
- Verschärfte Arbeitsverpflichtungen für Eltern
- Strengere Regelungen zu Wohnkosten: Diese werden ab dem ersten Tag nur noch übernommen, wenn sie maximal das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze betragen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dessen Servicestelle SGB II haben auf ihren Seiten die Änderungen übersichtlich aufbereitet.
