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SGB II Regelbedarfe: Kritik am Status quo und den Ermittlungsmethoden durch den Paritätischen

Die Bundesregierung ist aktuell verpflichtet, die Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen neu zu ermitteln. Dies erfolgt alle fünf Jahre. Ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz steht an. Einzelne Stimmen aus der Bundesregierung halten bereits die bestehenden Leistungen für zu hoch und plädieren für eine Kürzung der Sozialleistung. 

Der Paritätische widerspricht und liefert eine Argumentationshilfe. Da die neu ermittelten Zahlen von der Regierung noch nicht öffentlich gemacht wurden, bezieht sich das Hintergrundpapier auf die bisherigen Berechnungen.

 

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