Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Positionen der BAG-SB und AG SBV zur Umsetzung des SchuBerDG

BAG-SB und AG SBV haben die fachlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes formuliert.

Das Gesetzgebungsverfahren ist aktuell nicht abgeschlossen. Im Mai wurde nach der Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen, der bisher noch nicht getagt hat.

Im Mittelpunkt der unterschiedlichen Auffassungen sind die Finanzierung des gesetzlichen Beratungsauftrags sowie die Ausgestaltung einer flächendeckenden und leistungsfähigen Beratungsinfrastruktur.

Auf Grundlage ihrer Stellungnahmen sowie einer in der AG SBV erarbeiteten Position zur Finanzierung der Schuldenberatung sind dabei folgende Punkte umzusetzen:

1. Qualität sichern und Professionalisierung stärken

2. Schuldenberatung bedarfsgerecht ausbauen

3. Kostenfreiheit gesetzlich absichern

4. Schulden- und Insolvenzberatung zusammenführen

5. Finanzierung dauerhaft sichern

6. Bundesweite Statistik gesetzlich verankern

7. Digitale Instrumente der Schuldenberatung entwickeln und finanzieren

 

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Beratungsstellen Beratungsstellen Kontakt Kontakt Login Login