BAG-SB und AG SBV haben die fachlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes formuliert.
Das Gesetzgebungsverfahren ist aktuell nicht abgeschlossen. Im Mai wurde nach der Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen, der bisher noch nicht getagt hat.
Im Mittelpunkt der unterschiedlichen Auffassungen sind die Finanzierung des gesetzlichen Beratungsauftrags sowie die Ausgestaltung einer flächendeckenden und leistungsfähigen Beratungsinfrastruktur.
Auf Grundlage ihrer Stellungnahmen sowie einer in der AG SBV erarbeiteten Position zur Finanzierung der Schuldenberatung sind dabei folgende Punkte umzusetzen:
1. Qualität sichern und Professionalisierung stärken
2. Schuldenberatung bedarfsgerecht ausbauen
3. Kostenfreiheit gesetzlich absichern
4. Schulden- und Insolvenzberatung zusammenführen
5. Finanzierung dauerhaft sichern
6. Bundesweite Statistik gesetzlich verankern
7. Digitale Instrumente der Schuldenberatung entwickeln und finanzieren
