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Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2026

Die neuen Pfändungsfreigrenzen, gültig ab 01.07.2026, sind am 26.03.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die neuen Freibeträge wurden leicht angehoben und betragen 

- 1.587,40 € für eine Schuldner*in ohne Unterhaltsverpflichtungen, 

- 597,42 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und 

- 332,83 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.

 

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

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