Die neuen Pfändungsfreigrenzen, gültig ab 01.07.2026, sind am 26.03.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die neuen Freibeträge wurden leicht angehoben und betragen
- 1.587,40 € für eine Schuldner*in ohne Unterhaltsverpflichtungen,
- 597,42 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und
- 332,83 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.
