Zum 01.07.2026 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert.
Die AG SBV weist darauf hin, dass die Musterbescheinigung unter eine Creative-Commons (CC)-Lizenz zur Sicherung des Copyrights gestellt wurde. Die Musterbescheinigung darf unter Namensnennung verwendet, aber nicht ohne Genehmigung verändert werden.
Die Bescheinigung liegt in den Formaten Word, Excel und PDF vor und darf erst ab dem 01.07.2026 verwendet werden.
Die Kurzinformation und die Kundeninformation ist ebenfalls aktualisiert worden.
Vielen Dank an die Kolleg*innen der AG SBV!
