Die Justizminister*innen haben in ihrer Frühjahrskonferenz am 11./12.06.2026 in Hamburg einen Beschluss für ein “Neues Entschuldungsverfahren für redliche Schuldner” gefasst. Darin geht es um die Optimierung bzw. Vereinfachung des gegenwärtigen Verfahrens.
Den Minister*innen ist es ein “Anliegen, diese Abläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren und Betroffenen so eine effizientere und bürokratieärmere Möglichkeit zu geben, sich aus der Zahlungsunfähigkeit zu befreien. Zugleich könnte auf diese Weise eine Entlastung der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter erreicht werden.”
In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Praxis sollen weitere geeignete gesetzgeberische Maßnahmen geprüft werden, die in dem Papier benannt werden.
