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Der Bundesrat hat am 09.10.2020 Stellung genommen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen bei SGB II-Leistungen aus dem August. Darin werden die entscheidenden Punkte angesprochen, die nicht nur von den Wohlfahrtsverbänden immer wieder kritisiert worden sind (siehe Links unten).

Der Bundesrat sieht etwa das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010 für nicht umgesetzt, in dem eine transparente, sach- und realitätsgerechte Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung und der Sozialhilfe ohne willkürliche Abschläge gefordert wurde. Auch der Bundesrat hält die gegenwärtige Berechnungsmethode für unzureichend und fordert eine Korrektur. Auch sog. "Aufstocker" und "verdeckt Arme" sollten nicht als Referenzgruppen herangezogen werden, um Zirkelschlüsse zu vermeiden. 

Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 auf die Stellungnahme des Bundesrates geantwortet und alle Anmerkungen und Vorschläge des Bundesrats zurückgewiesen.

Beide Dokumente finden Sie unter dem Link.

 

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