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Passend zur Neufestsetzung der Regelbedarfe im SGB II zum 01.01.2021 hat der Paritätische die Studie "Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV" veröffentlicht.

Alle fünf Jahre ist der Gesetzgeber gefordert, das menschenwürdige Existenzminimum neu zu ermitteln. In dieser Expertise wird die Frage der Bedarfsdeckung in den Mittelpunkt gestellt: Reichen die Grundsicherungsleistungen für soziale und kulturelle Teilhabe?

Der Paritätische kritisiert, wie andere Wohlfahrtsverbände auch, die Art der Ermittlung der Regelbedarfe, die nicht nur nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Grenzen des verfassungsrechtlich noch Zulässigen erreicht hat.

Die Studie geht der Frage nach, ob mit der Entwicklung der Grundsicherungsleistungen das Zeil einer Angleichung der Einkommensverhältnisse erreicht oder konterkariert wird.

Sie tut das mit drei Leitfragen:

1. Reichen die durchschnittlichen Leistungen aus, um Einkommensarmut der Leistungsberechtigten zu verhindern?
In einem weiteren Schritt wird der Abstand der Leistungen zur Armutsrisikoschwelle analysiert ("Armutslücke"). Diese Analyse wird für verschiedene Haushaltszusammensetzungen durchgeführt, um zu ermitteln welche Haushalte ggf. nach diesem Indikator besonders problematische Lebenslagen haben.

2. Inwieweit ist mit Hartz IV eine angemessene Ernährung sichergestellt?
In diesem Zusammenhang werden die Ergebnisse einer Studie referiert, die die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für eine gesunde Ernährung in einen Warenkorb übersetzt hat.

3. Was fehlt bei Hartz-IV-Leistungsberechtigten? Bei welchen Aspekten des täglichen Lebens spüren Hartz-IV-Leistungsberechtigte besondere Defizite?
Dabei werden SGB II-beziehende Haushalte in Bezug auf verschiedene Aspekte der sog. materiellen Entbehrung untersucht und mit Haushalten oberhalb der Hartz-IV-Schwelle verglichen. Die Analyse der Ausstattung der Haushalte insgesamt gibt darüber hinaus einen Hinweis auf den "Entwicklungsstand eines Gemeinwesens".

Im Fazit kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die typisierten Leistungen der Grundsicherung regelmäßig die Armutsschwelle unterschreiten. Damit steigt die soziale Ungleichheit weiter an.
Der Anteil für die Ernährung bei den Grundsicherungsleistungen reicht nicht aus und führt zu deutlich niedrigeren Standards bei der Ernährung.
Materielle Unterversorgung ist in SGB II-beziehenden Haushalten weit verbreitet und führt dazu, dass ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe nicht gewährleistet ist.

Neben der Korrektur der Berechnungsmethode ist eine strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regelbedarfe dringend geboten, die deutlich über dem liegen muss, was aktuell geplant ist.

 

Studie

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein