Die auf diesen Seiten angegebenen Beratungsstellen sind als geeignete Stellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) i. V. m. § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) anerkannt und werden vom Land Schleswig-Holstein gefördert. Die Beratung ist in der Regel kostenlos.
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.