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Die Paritätische Forschungsstelle hat Alternativberechnungen zum Regelbedarf in der Grundsicherung vorgelegt. Mit einem SGB II-Regelsatz für Erwachsene in Höhe von 644 Euro wäre auch aus wissenschaftlicher Sicht die Einkommensarmut faktisch abgeschafft. Aktuell beträgt der Regelsatz 432 Euro.

Die Expertise rechnet die umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und schlägt eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor: so genannte "weiße Ware" (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom werden nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt.

Der Paritätische fasst es so zusammen: "Die einfache Formel zur Abschaffung von Einkommensarmut lautet also: Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes auf 644 Euro plus Miete, Einmalleistungen und Stromkosten. Gar nicht so kompliziert – man muss es nur wollen!"

Dem ist nichts hinzuzufügen!

 

Expertise

 

 

 

Hinweis: Passend zur Neufestsetzung der Regelbedarfe im SGB II zum 01.01.2021 hat der Paritätische die Studie "Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV" veröffentlicht.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein