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Das Bundeskabinett hat heute (19.08.2020) den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen bei SGB II-Leistungen beschlossen. Damit steigen die Regelsätze zum 01.01.2021 in geringem Umfang an. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Mehr

Die Diakonie Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf als unzureichend und spricht sich für deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren aus. Die ermittelten Regelsätze machen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich.

Nach Ansicht der Diakonie geht die Berechnung der SGB II-Regelsätze an der Lebenswirklichkeit vorbei. Es werden beliebig Regelsätze festgelegt, die eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unmöglich machen. Auch seien die statistischen Vergleichszahlen für die Ermittlung der Kinderregelsätze weiterhin unseriös. So bilden z.B. bei Jugendlichen nur 14 Haushalte den Maßstab für die Ermittlung der Mobilitätskosten und lediglich 105 Haushalte würden zur Ermittlung der weiteren Konsumkosten herangezogen.

Die Diakonie Deutschland kritisiert die zugrundeliegenden Berechnungen und fordert deutliche Nachbesserungen. kritisiert wird, dass der Maßstab für die ALG II-Leistungen die ärmsten Haushalte sind. So wird Mangel zum Maßstab für das Existenzminimum. Besonders problematisch ist, dass die Vergleichsgruppe Personen umfasst, die einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Es braucht aus Sicht der Diakonie nicht nur einen Aufschlag von monatlich 100 Euro, der zusätzliche Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie ausgleicht, sondern eine grundsätzliche Erhöhung. Diese beträgt nach Berechnung der Diakonie aktuell beispielsweise für einen Alleinlebenden 160 Euro und für Kinder je nach Alter zwischen 44 Euro bis 97 Euro im Monat.

Aber auch im Detail sind Nachbesserungen erforderlich. Seltene hohe Ausgaben, z.B. für Elektrogeräte, müssen bei Bedarf direkt finanziert werden. Mit der im Gesetzentwurf angesetzten Pauschale von 1,67 Euro müsste 11 Jahre auf einen Kühlschrank gespart werden. Das zeigt, wie unrealistisch die Annahmen sind, mit denen das ALG II berechnet wird, so die Diakonie.

In einer umfassenden Stellungnahme benennt die Diakonie die methodischen Fehler des Regelsatzermittlungsgesetzes, gibt einen detaillierten Überblick über die willkürlichen Streichungen und zeigt gerechtere Alternativen auf.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland 19.08.2020

 

Pressemitteilung und Stellungnahme

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein