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Bundestag und Bundesrat stimmen Einigungsvorschlag zum SchuBerDG zu

Der Bundestag hat heute (25.09.2026) nach 15-minütiger Aussprache den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz) angenommen (siehe unsere Meldung von gestern). Für den Einigungsvorschlag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Der Bundesrat hat ebenfalls heute dem Einigungsvorschlag einstimmig zugestimmt.

Interessant: In einer Protokollerklärung sichert die Bundesregierung zu, bei der Evaluation des Gesetzes die finanziellen Folgen für Länder und Kommunen zu berücksichtigen. Bei substanziellen Veränderungen der Schuldnerberatungslandschaft werden Bund und Länder gemeinsam eine kostengünstigere Lösung erarbeiten. 

Darüber hinaus will die Bundesregierung gewerbliche Darlehensgläubiger wie beispielsweise Banken und Inkassounternehmen an den Kosten unabhängiger Schuldnerberatungen beteiligen. 

Außerdem lässt der Bund ein bundesweit übertragbares Angebot zur Onlineschuldnerberatung entwickeln.

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Einigungsvorschlag zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 20. November 2026 in Kraft.

 

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