Der BGH hat am 13.07.2026 eine Entscheidung zur Deckung des notwendigen Unterhalts des Schuldners durch Ehegatten getroffen und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung.
Leitsatz:
"§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Ermittlung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrags die Einkünfte des nicht getrennt lebenden Ehegatten in die Prüfung, ob der notwendige Unterhaltsbedarf des Schuldners hierdurch ganz oder teilweise tatsächlich gedeckt ist, nicht mit einzubeziehen sind (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 – VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224)."
Der gesamte Text findet sich unten. Der Kollege Matthias Butenob hat die Entscheidung zusammengefasst. Mehr
