Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg hat den Zuschlag für die Begleitstudie zur Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes in NRW bekommen.
Das Projekt läuft von August bis November 2026, die Ergebnisse werden über NRW hinaus von Relevanz sein.
Ziel der Studie: Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daran anknüpfenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) sollen die Anforderungen zur Sicherstellung unabhängiger Schuldnerberatungsangebote über einen Mixed Methods Ansatz mit kommunalem Schwerpunkt ermittelt werden. Eine Bedarfsanalyse von Kapazitäten und Qualitätsstandards muss an die Frage nach Finanzierungmodalitäten und einer Ressourcenallokation in der Beratungslandschaft in NRW geknüpft werden.
