Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Begleitstudie des iff zur Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes in NRW

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg hat den Zuschlag für die Begleitstudie zur Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes in NRW bekommen. 
Das Projekt läuft von August bis November 2026, die Ergebnisse werden über NRW hinaus von Relevanz sein.

Ziel der Studie: Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daran anknüpfenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) sollen die Anforderungen zur Sicherstellung unabhängiger Schuldnerberatungsangebote über einen Mixed Methods Ansatz mit kommunalem Schwerpunkt ermittelt werden. Eine Bedarfsanalyse von Kapazitäten und Qualitätsstandards muss an die Frage nach Finanzierungmodalitäten und einer Ressourcenallokation in der Beratungslandschaft in NRW geknüpft werden.

 

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Beratungsstellen Beratungsstellen Kontakt Kontakt Login Login