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BAG-SB: Vermittlungsausschuss verschärft Probleme der Schuldenberatung statt sie zu lösen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung hat heute eine Pressemitteilung zur Einigung im Vermittlungsausschuss herausgegeben und fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, der Einigung nicht zuzustimmen:

"Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern auf ein Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) in einer neuen Fassung verständigt. Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) ist die Einigung ein großer Rückschritt gegenüber dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetz. Die BAG-SB fordert Bundestag und Bundesrat deshalb auf, diesem Ergebnis nicht zuzustimmen.

´Die Fachlichkeit ist bei dieser Einigung offenbar unter die Räder gekommen. Im Bundestag wurde nach intensiver Beratung erkannt, warum verbindliche Qualität und Kostenfreiheit für einen funktionierenden Zugang zur Schuldenberatung unverzichtbar sind. Diese Erkenntnisse jetzt wieder zurückzudrehen, während gleichzeitig mehr Menschen in die Beratung verwiesen werden sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Zudem steht die Einigung im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem die Regierungsparteien vereinbart haben, gemeinsam mit den Ländern die kostenlose Schuldnerberatung zu stärken´, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.  

Der Bundestag hatte das SchuBerDG gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen verbessert. Nach der Sachverständigenanhörung und den fachlichen Beratungen in den Bundesländern wurden insbesondere der Grundsatz der Kostenfreiheit gestärkt und Anforderungen an die Qualität professioneller Schuldnerberatung konkretisiert. Damit hatte der Bundestag zentrale Hinweise aus der Fachpraxis aufgegriffen.  

Genau diese fachlich begründeten Verbesserungen werden mit der Einigung des Vermittlungsausschusses wieder geschwächt. Zugleich fehlt weiterhin eine Lösung für die seit Langem bekannte Unterfinanzierung und den zusätzlichen Beratungsbedarf.  

Dabei ging schon der Beschluss des Bundestages aus Sicht der BAG-SB nicht weit genug. Die BAG-SB hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Rechtsrahmen für den Zugang allein nicht genügt. Es braucht ausreichende Kapazitäten, eine verlässliche Finanzierung und bundesweit verbindliche Qualitätsstandards.

´Bund und Länder können nicht immer mehr Verantwortung bei den Beratungsstellen abladen, ohne die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Wer Menschen gesetzlich in die Schuldenberatung verweist, muss auch dafür sorgen, dass sie dort zeitnah, kostenfrei und professionell beraten werden können. In Zeiten, in denen die Überschuldung nachweislich steigt, ist dieser Gesetzesvorschlag ein fatales Signal an Ratsuchende und Beratungsstellen. Er entlässt Kreditgeber und den Staat aus deren Verantwortung´”, so Moers.

Der Kollege Matthias Butenob von der LAG Schuldnerberatung Hamburg hat eine Synopse zum Gesetzesbeschluss des Bundestages und der Einigung im Vermittlungsausschuss erstellt. Vielen Dank dafür!

 

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