Harald Thomé hat in seinem aktuellen Newsletter vom 14.06.2026 berichtet, dass die seit Dezember 2025 geltende Verlegung des Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte rückgängig gemacht wurde (neu eingefügter § 102 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)). Diese Regelung hatte tausende Menschen in Schwierigkeiten gebracht, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen konnten. Anwaltszwang, Anwaltsgebühren und weite Wege verkomplizierten Fälle, die bisher am Amtsgericht unbürokratisch gelöst werden konnten.
Beschlossen wurde dies am 12.06.2026 im Bundestag in einem sogenannten "Omnibus-Verfahren" – einem Verfahren, das manchmal eingesetzt wird, um kleinere Gesetzesänderungen schnell durch den Bundestag zu bringen. Die Rückabwicklung wurde konkret im Gesetz zur Reform der Anerkennung von Vaterschaften verankert.
Diese Rücküberweisung an die Amtsgerichte wird am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt wirksam, d. h. voraussichtlich irgendwann im Juli.
In der Veranstaltung "Recht Kompakt” am 01.07.2026 wird diese Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Thema sein.
