Zum 01.07.2026 haben sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erhöht. Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft neben den entsprechenden Formularen auch die Ausfüllhinweise zur P-Konto-Bescheinigung aktualisiert.
Diese finden Sie unter dem Link.
