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AG SBV: Neue Ausfüllhinweise zur P-Konto-Bescheinigung zum 01.07.2026

Zum 01.07.2026 haben sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erhöht. Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft neben den entsprechenden Formularen auch die Ausfüllhinweise zur P-Konto-Bescheinigung aktualisiert. 

Diese finden Sie unter dem Link.

 

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