Am 15.01.2026 ist die Bürgergeldreform im Bundestag in erster Lesung beraten worden.
Der Gesetzestext in der Fassung vom 12.01.2026 ist identisch mit dem Gesetzestext vom 17.12.2025.
Gesetzentwurf
Die Diskussion im Bundestag war kontrovers und ist hier zusammengefasst: Mehr
Zum Nachlesen im Plenarprotokoll.
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet. Mehr
Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens:
12.11.2025 Referentenentwurf
17.12.2025 Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
17.12.2025 Kabinettsbeschluss
15./16.01.2026 Erste Lesung Bundestag
28.01.2026 Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS)
23.02.2026. Anhörung im AuS
04.03.2026 Abschluss der Anhörung im AuS
05./06.03.2026 Zweite und dritte Lesung im Bundestag
27.03.2026 Zweiter Durchgang im Bundesrat
Der Verein Tacheles lehnt wie viele andere Verbände die geplanten Änderungen in ihrer Gesamtheit ab. Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke sowie andere erkrankte Menschen treffen, so Tacheles.
Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in Staat und Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zu einer schrittweisen Demontage von Sozialstaat und Demokratie.
Stellungnahme
Tacheles hat eine Übersicht erstellt, in der die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage farblich markiert sind. Sehr hilfreich für eine fundierte Orientierung.
Konsolidierte Lesefassung
