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Verbraucherkreditrichtlinie und SchuBerDG im Bundestag

Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie 2023 / 2225 über Verbraucherkreditverträge umsetzen und zugleich ein neues Stammgesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher schaffen. Der Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge" stand gestern (09.10.2025), ebenso zur ersten Lesung an wie der Entwurf "über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz)".

Nach halbstündiger Debatte wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Die Reden u.a. von der Justizministerin Hubig finden sich bereits online. Ebenso das Plenarprotokoll, unter TOP 14 (S. 3327 ff.) findet man die Redebeiträge zum Nachlesen.

 

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