Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Einsatz von Einmalzahlungen zur Schuldentilgung?

Der Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt geht auf seiner Seite der Frage nach, ob erwartete Einmalzahlungen, etwa eine Abfindung, die grundsätzlich bedarfsmindernd auf den Bürgergeldanspruch anzurechnen wären (nicht der Fall bei Erbschaften, vgl. § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II), zur Schuldtilgung eingesetzt werden können, ohne dass es in der Folge "Probleme mit dem Jobcenter" gibt.

 

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Beratungsstellen Beratungsstellen Kontakt Kontakt Login Login