Der Bundestag hat am vergangenen Freitag, 14. November, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Unter dem Link sind alle Redebeiträge und der Verlauf der Beratungen dokumentiert.
Das Gesetz steht für den 03.12. auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses im Bundesrat und geht anschließend zur Beschlussfassung am 19.12. zurück ins Plenum des Bundesrats.
