Der Bundestag hat am vergangenen Freitag, 14. November, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Unter dem Link sind alle Redebeiträge und der Verlauf der Beratungen dokumentiert.
