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Bundesjustizministerium startet "Online-Wegweiser Kontopfändung"

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den “Wegweiser Kontopfändung” als Onlinedienst im Rahmen eines Pilotprojekts entwickelt.

Der digitale Wegweiser richtet sich an verschuldete Bürger*innen, deren Konto gepfändet wurde. Die Ratsuchenden erhalten mittels eines geführten Abfragedialogs personalisierte Informationen und Handlungsempfehlungen für die jeweilige Situation, z. B. zur Einrichtung eines P-Kontos oder Möglichkeiten zur Anhebung des pfändungsfreien Sockelbetrags. Alle Informationen sind dabei in bürgernaher Sprache aufbereitet.

Aus dem Wegweiser:

"Dieser Wegweiser hilft Ihnen, Ihr Geld zu schützen.

Bei einer Kontopfändung können Sie ein bestimmtes Guthaben auf Ihrem Konto schützen lassen. Dieses Guthaben wird nicht gepfändet. Mit diesem Guthaben können Sie Überweisungen machen, Rechnungen bezahlen, Geld abheben oder mit der Karte bezahlen.

Sie erfahren:

- was Sie schützen können
- wie Sie dabei vorgehen
- welche Nachweise Sie brauchen

Wir speichern Ihre Eingaben für 24 Stunden. Sie können während dieser Zeit jederzeit unterbrechen und später weitermachen. Sie können Ihre Antworten auch jederzeit löschen. Klicken Sie dafür unten auf der Seite auf “Persönliche Daten löschen”."

 

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

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