Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Abschlussbericht: Evaluation der Überschuldungsstatistik

"Mit dem vorliegenden Abschlussbericht werden die Ergebnisse einer vom Verbraucherschutzministerium (damalig: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) in Auftrag gegebenen Evaluation der Bundesstatistik gemäß § 1 Überschuldungsstatistikgesetz veröffentlicht. Die Evaluierung wurde von Juli 2024 bis Juli 2025 unter der Leitung der INTERVAL GmbH und in Kooperation mit Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (Universität Hamburg) durchgeführt.

Durch die Evaluation konnten Einblicke in die Datenerhebungs- und Datenübermittlungsprozesse gewonnen und die quantitative und qualitative Aussagekraft der Bundesstatistik analysiert werden. Im Kern basierte die Evaluation auf einem Mixed-Methods-Ansatz, mit dem qualitative Interviews von Expertinnen und Experten mit einer Online-Befragung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen kombiniert wurden. Diese Methodik ermöglichte eine umfassende Analyse zur Erhebung und der Nutzung der sich aus der Bundesstatistik ergebenden Daten.

Auf dieser Basis wurden die zu klärenden Forschungsfragen untersucht und mittels der Untersuchungsergebnisse auch Optimierungspotenziale zur Verbesserung der Aussagekraft der Bundesstatistik identifiziert. Die Optimierungsansätze, ihre Umsetzbarkeit und mit ihnen verbundene Handlungsoptionen werden – unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation – im Abschluss des Berichtes dargestellt."

Quelle: BMJV

 

Aus der Zusammenfassung:

Der Bericht zweifelt nicht die Sinnhaftigkeit der Überschuldungsstatistik an. Im Gegenteil beschreibt er sehr klar das Potential der erhobenen Daten, benennt aber auch deutlich die aktuellen Schwächen der Erhebung.

Die niedrige Beteiligungsquote der Beratungsstellen in einigen Bundesländern und die Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes, die diese Unterschiede auszugleichen versucht, kann zur Verzerrung der Ergebnisse führen. (Seite 52)

Unter den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen herrscht keine grundlegende Ablehnung gegenüber der Überschuldungsstatistik. (Seite 53)

“Aus den qualitativen Interviews lassen sich zudem auch Maßnahmen ableiten, die in Bundesländern mit einer hohen Teilnahmequote ergriffen werden und auf andere Bundesländer übertragen werden können. In Berlin und Schleswig-Holstein, zwei Bundesländer mit durchgängig hohen Teilnahmequoten, führen die Interviewpersonen dies auf eine gute Finanzierungsgrundlage für die Beratungsstellen sowie auf die Verfügbarkeit einer zentralen Stelle im Bundesland zurück, die Informationen und Fachwissen für die Beratungsstellen bündelt und bereitstellt. Diese zentralen Stellen informieren und beraten Beratungsstellen u.a. im Bereich der Überschuldungsstatistik, was diese wiederum zu einer Teilnahme an der Statistik motivieren und mögliche Bedenken oder Herausforderungen ausräumen kann, die einer Teilnahme entgegensprechen.” (Seite 53)

"Ein besonderes Interesse der Evaluation lag auf dem Erhebungsmerkmal ”Auslöser der Überschuldung". In der Gesamtschau der Ergebnisse zeigt sich, dass dieses Erhebungsmerkmal von den Beratungsstellen sehr unterschiedlich erfasst wird und somit die Aussagekraft der Statistik einschränkt. Die Beratungsstellen gehen teils von unterschiedlichen Definitionen aus, was als Hauptauslöser der Überschuldung zu verstehen ist. Hinzu kommt, dass die Angaben teils auf Selbsteinschätzungen der Ratsuchenden beruhen und teils Fremdeinschätzungen fachkundiger Beratungspersonen sind. Zudem ist fast die Hälfte der möglichen Überschuldungsauslöser (Merkmalskategorien), die durch die Überschuldungsstatistik erfasst werden, laut Aussagen der Beratungsstellen im Rahmen des Beratungsprozesses nicht objektiv feststellbar. Hierzu zählt auch die Merkmalskategorie “Unwirtschaftliche Haushaltsführung”. Dieses Ergebnis wird auch von den Aussagen der Interviewpartner der qualitativen Interviews gestützt." (Seite 55) 
Der Bericht empfiehlt eine Überprüfung der Merkmale und einen Verzicht auf den Auslöser “Unwirtschaftliche Haushaltsführung”. Stattdessen sollte eine Erfassung durch objektive Kennzahlen zu den Merkmalskategorien wie z.B. die Anzahl von Verträgen und Versicherungen mit regelmäßigen Kosten diskutiert werden.

"Eine Anpassung der Erhebungsmerkmale kann die Aussagekraft der Überschuldungsstatistik indirekt und direkt erhöhen. Indirekt kann sich eine Reduzierung des Erhebungsaufwands positiv auf die Beteiligungsquote der Beratungsstellen auswirken. 

Direkte Wirkung auf die Aussagekraft der Statistik ergeben sich durch Nutzung sach- und zeitgemäßer Erhebungsmerkmale." (Seite 59) 
So sollte eine Merkmalskategorie eingeführt werden, um u.a. die Schulden aus dem Online-Bereich leichter zuordnen und erfassen zu können.

Insgesamt liefert der Bericht eine Menge an sinnvollen Anregungen, um die Statistik moderner und aussagekräftiger zu gestalten.

 

Kontakt

Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG
in Schleswig-Holstein
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 593 248
Fax: 04331 593 35 248

E-Mail:
info[at]schuldnerberatung-sh.de

Förderer

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel

Beratungsstellen Beratungsstellen Kontakt Kontakt Login Login