Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sowohl die BAG-SB als auch die AG SBV haben Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht.

Aus Sicht der BAG-SB bleibt der Entwurf hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben. Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch es fehlt an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Dem Referentenentwurf fehlen verbindliche Regelungen zur pauschalen Finanzierung, zur Qualitätssicherung, zur Definition der Zielgruppen sowie eine gesetzlich garantierte Entgeltfreiheit.


Stellungnahme BAG-SB

 



Die AG SBV begrüßt ausdrücklich, dass in dem Referentenentwurf erstmals ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher*innen mit finanziellen Schwierigkeiten verankert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die AG SBV im Gesetzesentwurf weitere Ergänzungs-, Konkretisierungs- und Änderungsbedarfe.


Stellungnahme AG SBV

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein