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Das Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg (iff) hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie vorgelegt.

"Darin wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet, da er zentrale Probleme des Verbraucherkreditmarktes – etwa im Bereich "Buy Now, Pay Later" – aufgreift und wichtige Schritte für einen stärkeren Verbraucherschutz enthält.

Die Stellungnahme benennt jedoch auch Defizite, die aus verbraucherschutzorientierter Sicht kritisch gesehen werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Pfandleihe weiterhin nicht erfasst wird und sich hier ein unzureichend regulierter Markt mit erheblichen Risiken etabliert hat. Auch die neuen Regelungen zum automatisierten Scoring werden zwar begrüßt, aber als nur teilweise ausreichend bewertet, da diskriminierungssensible und faire Kriterien stärker in den Mittelpunkt rücken müssten.

Darüber hinaus wird auf Risiken bei der gemeinsamen Kreditaufnahme hingewiesen: Wenn künftig die Zahlungsfähigkeit nur einer Person genügt, kann dies das Verhältnis zwischen gemeinsam haftenden Personen erheblich belasten. Auch die Definition der "zwingenden Gesamtkosten" wird als problematisch angesehen, da sie Schlupflöcher für Anbieter eröffnet und Intransparenz fördert.

Besondere Aufmerksamkeit legt die Stellungnahme auf die vorgesehenen Verweise an Schuldnerberatungsdienste. Zwar soll der Darlehensgeber künftig auf geeignete Beratungsstellen hinweisen, doch existiert bislang kein flächendeckender, öffentlicher Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung. Außerdem wird die neue Wucherregelung kritisch bewertet, da sie nur bei extrem hohen Zinssätzen greift und viele missbräuchliche Konstellationen unberücksichtigt lässt.

Die Stellungnahme des iff würdigt den Referentenentwurf als wichtigen Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz, macht aber deutlich, dass für eine wirkliche Stärkung von Teilhabe und fairen Kreditbedingungen noch Nachbesserungsbedarf besteht – insbesondere bei Transparenzvorgaben, bei der Regulierung bisher unzureichend geregelter Bereiche und bei der Ausgestaltung unabhängiger Schuldnerberatung."

Quelle: Pressemitteilung iff vom 21.07.2025

 

Stellungnahme

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein