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Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) sieht in ihrem Papier dringenden Ergänzungsbedarf zum Pfändungsschutz:

"Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen Kinder und Jugendliche bessere Chancen erhalten, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht und Kinderarmut wirksam bekämpft werden. Hierzu sollen die bisherigen finanziellen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengeführt werden.

Das Gesetz enthält jedoch keine separate Regelung zur (Un)pfändbarkeit der Kindergrundsicherung. Beim P-Konto durchbricht die Kindergrundsicherung die bisherige Systematik der Freibeträge." Daraus ergeben sich mehrere Probleme, für die das Papier die entsprechende Lösungen beschreibt.

Das gesamte Forderungspapier finden Sie unter dem Link.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein