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Der Bundesrat hat am 06.11.2020 einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 08.10.2020 beschlossen hatte (siehe unsere Meldung).

Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

 

Beschluss Bundesrat

 

 

Die Bundesregierung hat die Neuerungen auf ihren Seiten übersichtlich zusammengefasst.

 

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