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Der Bundestag hat am 08.10.2020 für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes befürwortet. Für den Regierungsentwurf in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung votierte der Bundestag mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zugrunde.

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 01.11. bzw. 01.12.2021 in Kraft.

Alle Dokumente zur Gesetzesreform finden Sie hier.

Unser Kollege Matthias Butenob hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Herzlichen Dank!

 

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