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Am 27. September hat das Bundeskabinett den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Mehr zur Kindergrundsicherung in der Pressemitteilung unten.

Das Bündnis Kindergrundsicherung bestehend aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen zeigt sich enttäuscht von dem Konzept und fordert deutliche Nachbesserungen. "Trotz monatelanger Debatten reichen die dort gemachten Festlegungen für eine echte, armutsverhindernde Kindergrundsicherung bisher nicht aus. Für den schwierigen und zähen Kampf gegen Kinderarmut braucht es mehr Mut und Willen der gesamten Ampel für einen echten Systemwandel", so das Bündnis. Mehr

Die zentrale Forderung nach einer armutsfesten Kindergrundsicherung und der damit verbundenen neuen Berechnung des Existenzminimunms von Kindern sind nicht im Ansatz umgesetzt.

Der Verein Tacheles hat im Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung eine umfassende Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Gesetzes abgegeben, diese umfasst 53 Punkte auf 26 Seiten. Es werden dezidierte Vorschläge gemacht, was und warum und wie einzelne Paragrafen des "Ki-Grusi" Gesetzes geändert werden müssen. Außerdem wird der Anspruch auf eine digitale Teilhabe konkretisiert und gefordert. Mehr

Auch die Diakonie Schleswig-Holstein fordert eine deutliche Aufstockung der Leistungen der Kindergrundsicherung: "Kinder sind unserer Zukunft", sagt Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß. "Umso wichtiger ist es, dass wir als Gesellschaft ihre Bedürfnisse ernst nehmen. Alle sollten gleichberechtigt gute Chancen auf Bildung sowie Teilhabe an Sport, Kultur und anderen Freizeitangeboten haben. Die Kindergrundsicherung kann hierfür eine gute, weniger bürokratische Grundlage sein. Sie muss aber finanziell wesentlich besser ausgestattet werden, als von der Bundesregierung geplant. Aus unserer Sicht sind jährlich 20 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung nötig, um Kinderarmut und deren Folgen nachhaltig bekämpfen zu können. Sollte an dieser Stelle tatsächlich gespart werden, müssten wir mit beträchtlichen gesellschaftlichen Folgekosten rechen – nach Berechnungen des DIW in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro." Mehr

Mehr zum Konzept Kindergrundsicherung des Bündnisses Kindergrundsicherung finden Sie hier.


Pressemitteilung Bundesfamilienministerium "Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung" vom 27.09.2023

Stellungnahme von Tacheles zur Kindergrundsicherung

Pressemitteilung Diakonie Deutschland "Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung enttäuscht Bündnis" vom 13.09.2023

Homepage Bündnis Kindergrundsicherung

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein