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Die Bertelsmann Stiftung hat ein neues Argumentationspapier zur Kindergrundsicherung veröffentlicht. Darin zeigen die Autor*innen auf, wo und wie der vorliegende Gesetzentwurf nachgebessert werden muss, damit die Weichen für die junge Generation richtig gestellt werden.

Ziel der Kindergrundsicherung muss es sein, Kinder- und Jugendarmut wirksam zu vermeiden. Allen Kindern und Jugendlichen sollten so gutes Aufwachsen und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe eröffnet werden – unabhängig von ihrem sozio-ökonomischen Hintergrund, ihrer Migrationserfahrung sowie der Familienform, in der sie leben. Darauf haben sie laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht. Zugleich stellt Armut das höchste Risiko für ihre Entwicklung dar.

In Deutschland sind aktuell 3 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und weitere 1,5 Millionen junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren armutsgefährdet.

Der im Herbst 2023 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung ist ein Einstieg, um dieses Ziel zu erreichen. Sie wird bei einigen Kindern und Jugendlichen zu Verbesserungen führen. Durch die jetzige Ausgestaltung wird sie aber noch nicht die armutsvermeidende Wirkung haben, die dringend notwendig ist.

Dazu muss jetzt vor allem bei den folgenden Punkten nachgebessert und auch in Zukunft an der Kindergrundsicherung weitergearbeitet werden - mit einer klaren Priorität auf der Armutsvermeidung für alle Kinder und Jugendlichen:

1. Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen neu bestimmen - unter ihrer Beteiligung
2. Höhe der Bildungs- und Teilhabeleistungen empirisch fundieren und Nachweispflicht herausnehmen
3. Hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten wirklich senken
- keine gestaffelten Anrechnungsraten von Unterhaltszahlungen
- keine Begrenzung des Unterhaltsvorschusses
- keine Übertragung des Konzepts der temporären Bedarfsgemeinschaft auf die Kindergrundsicherung
4. Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz nicht von der Kindergrundsicherung ausschließen
5. Familienservicestellen als niedrigschwellige und unbürokratische Anlaufstellen für Kinder und Familien ausbauen

 

Policy Brief

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein