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Die AG SBV hat ihre Stellungnahme zum SchuBerDG an den Regierungsentwurf angepasst. Leider gibt es kaum Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf, die von der Schuldnerberatung angemahnten Punkten fanden kaum Eingang in den Gesetzentwurf.

Zum weiteren Verfahren: Am 2. Oktober befasst sich der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates mit dem Thema. Vermutlich am 9./10. Oktober wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen. Am 17. Oktober soll er in der Bundesratssitzung beraten werden.

 

Stellungnahme

 

 

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein