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Das Bundesarbeitsministerium hat eine Untersuchung zu den wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf private Haushalte in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nicht überraschen:

Die Corona-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung eingesetzten Maßnahmen haben seit dem Frühjahr 2020 erhebliche Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen. Im April 2020 war knapp jeder fünfte sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Arbeitsmarktfolgen sind über die verschiedenen Sektoren der deutschen Wirtschaft ungleich verteilt, Insbesondere das Gastgewerbe war stark negativ betroffen.

"Die über die verschiedenen Branchen und Sektoren der deutschen Wirtschaft ungleich verteilten wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie übertragen sich in eine ungleiche Verteilung der Einkommens- und Beschäftigungsfolgen auf der Ebene der privaten Haushalte. Dies betrifft aufgrund überproportionaler Beschäftigungsanteile in stark betroffenen Branchen auch viele Frauen, ausländische Beschäftigte, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte sowie Geringqualifizierte. Mittelfristig entwickeln sich substanzielle Beschäftigungs- und Einkommensrisiken zudem für männliche Fachkräfte, etwa im Verarbeitenden Gewerbe. Neben Branchenunterschieden sind Unterschiede im Qualifikationsniveau und Erwerbsstatus zentrale Faktoren für höhere Einkommens- und Beschäftigungsrisiken. So können insbesondere Erwerbstätige mit höheren Einkommen und höherer Qualifikation ihre Tätigkeiten in das Homeoffice verlagern.

Die negativen Folgen der Corona-Pandemie betreffen nach bisherigen Erkenntnissen besonders folgende Bevölkerungsgruppen: Erwerbstätige, die krisenbedingt mehr Sorgearbeit leisten oder organisieren müssen, geringfügig Beschäftigte, Studierende, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, Migrantinnen und Migranten, "unständig" Beschäftigte sowie Selbstständige. [...]

Das vorhandene Regelsystem hat auf diese Weise erfolgreich Einkommensverluste dämpfen können. Allerdings legt die dem Regelsystem im Kern zugrundeliegende statusorientierte Absicherung den Fokus vor allem auf abhängig Beschäftigte, insbesondere jene mit langfristig bestehenden Arbeitsverhältnissen. Nur hier greifen etwa die Regelungen zur konjunkturellen Kurzarbeit oder das Arbeitslosengeld vollständig. Vor diesem Hintergrund und angesichts der besonderen Natur der aktuellen Krise wurden in Deutschland, ebenso wie in vielen anderen Ländern, zusätzliche ad hoc-Maßnahmen eingeführt. Dazu zählen beispielsweise eine verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes oder Corona-Soforthilfen für Unternehmen. Sicherungslücken zeigten sich insbesondere bei der Absicherung von entfallenden Einkünften aus selbstständigen Tätigkeiten oder bei kurzzeitiger oder geringfügiger Beschäftigung." (Zusammenfassung, S. 11)

Der Bericht schlägt verschiedene Handlungsoptionen für die Dauer der Pandemie und danach vor: u.a. Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, "Brücken-Kurzarbeitergeld" in Verknüpfung mit aktiver Arbeitsmarktpolititk sowie der Herstellung einer in qualitativer und quantitativer Hinsicht verlässlichen Betreuungsinfrastruktur für Kinder und zu pflegende Angehörige.Darüber hinaus besteht ein Bedarf an einer grundsätzlichen Stärkung des Wirtschafts- und Sozialsystems und seiner Akteure gegenüber fundamentalen wirtschaftlichen Krisen sowie zur Überwindung von Spaltungen am Arbeitsmarkt. Diesbezügliche Ansatzpunkte werden etwa im Rahmen der Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung oder einer effizienten Ausgestaltung einer Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gesehen.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein