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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) hat am 07.07.2020 gemeinsam mit dem Arbeitskreis InkassoWatch eine Stellungnahme zu dem im April von der Bundesregierung beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” erarbeitet.

Darin werden folgende Forderungen formuliert:

- Inkassokosten müssen wirksam gesenkt und klar geregelt werden
- Darlegungs- und Informationspflichten: Transparenz herstellen
- Inkassoaufsicht leistungsstark und einheitlich gestalten

 

Stellungnahme

 

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat am 08.07.2020 ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich unter dem Link findet.

Die AG SBV setzt sich für diese Änderungen ein:

- Inkassokosten müssen deutlicher gesenkt werden
- Klare Kostenregelungen ohne Öffnungsklausel
- Keine Sonderregelungen für Ratenzahlungsvereinbarungen
- Kein Schuldanerkenntnis von Inkassokosten
- Hinweispflichten allein bringen keine Transparenz
- Zurückbehaltungsrecht bei Nichterfüllung der Darlegungs- und Informationspflichten
- Nachweis über die mit dem Gläubiger getroffene Vergütungsvereinbarung
- Keine Erhöhung der Inkassokosten im gerichtlichen Mahnverfahren

 

Stellungnahme

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein