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Bei den Verbraucherinsolvenzen gab es nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes im Februar bundesweit einen starken Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat. So stellten insgesamt 7.776 Verbraucher*innen einen Insolvenzantrag, im Februar 2020 waren es 4.823 (+61,2 %).

Im Januar 2021 waren es noch 5.113 Verfahren. Der mit 50 % starke Anstieg an Insolvenzanträgen von Verbraucher*innen ist auch darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 01.10.2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucher*innen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb ab Jahresbeginn nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen.

Die beantragten Insolvenzverfahren von ehemals Selbstständigen hat im Februar 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 24,1 % zugenommen.

In Schleswig-Holstein fiel der Anstieg an beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren mit 421 noch höher aus als auf Bundesebene (+67,7% gegenüber Vorjahresmonat). Bei den ehemals Selbstständigen wurden im Februar diesen Jahres 74 Verfahren gemeldet (+13,8 % gegenüber Vorjahresmonat).

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 11.05.2021

 

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