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Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat heute den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes "über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher" (Schuldnerberatungsdienstegesetz) mit kleinen Änderungen beschlossen.

Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs ist für den 14.11.2025 vorgesehen.

Gegenüber dem Regierungsentwurf passten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf noch in zwei Punkten an:

Zum einen soll im Schuldnerberatungsdienstegesetz festgeschrieben werden, dass die Dienste für Verbraucher "kostenlos angeboten werden". Ein "begrenztes" Entgelt ist demnach nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" zulässig.

Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, dass die Beratung "grundsätzlich kostenlos" anzubieten ist und die Möglichkeit für ein "begrenztes Entgelt" eingeräumt. Dies war in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sowohl von Abgeordneten als auch von Sachverständigen kritisiert worden.

Zum anderen wird durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen nun ausführlicher im Normtext dargelegt, wer Schuldnerberatungsdienste im Sinne des Gesetzes erbringen darf. Dazu wird definiert, was unter einem unabhängigen professionellen Anbieter zu verstehen ist. Auch diese Forderung war im parlamentarischen Verfahren erhoben worden.

Mit einem im Ausschuss ebenfalls beschlossenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung zudem dazu aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag zu einer "auskömmlichen Finanzierung" der Schuldnerberatung zu entwickeln. Dabei soll laut Antrag auch die Möglichkeit der Verfahrensverschlankung, Anpassungen im Verbraucherinsolvenzrecht und die Digitalisierung der Prozesse geprüft werden.

In seiner Stellungnahme warnt der Bundesrat vor "erheblichen Mehrkosten" für Länder und Kommunen, die sich aus der Pflicht ergeben könnten, Beratungsangebote künftig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Der Entwurf erweitere den Kreis der Ratsuchenden über die bisherige soziale Schuldnerberatung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hinaus. Mehrbelastungen müsste der Bund kompensieren.
Darüber hinaus regt der Bundesrat an, private Gläubiger – etwa Banken, Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen – an der Finanzierung unabhängiger Schuldnerberatungsdienste zu beteiligen.

Die Bundesregierung lehnt die Forderungen ab. Nach ihrer Gegenäußerung entstünden durch das Gesetz keine wesentlichen Mehrkosten, da die Beratungsstrukturen bereits gut ausgebaut seien. "Nach derzeitigem Kenntnisstand und auf Grundlage der vorhandenen Daten entstehen aus den genannten Gründen keine wesentlichen Mehrausgaben für die Länder und Kommunen", heißt es darin. Auch eine Beteiligung privater Gläubiger sei im Rahmen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie nicht vorgesehen

Ganz offensichtlich hat der Einsatz der Kolleg*innen in der parlamentarischen Anhörung bei der Politik überzeugt und etwas in Bewegung gebracht. Vielen Dank für Euer Engagement! 

Mehr unter dem Link (siehe dort 2./3. Lesung (Schuldner)).

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein