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Am 20. März ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 im Bundesgesetzblatt erschienen, die ab dem 01.07.2023 wirksam ist.

Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von aktuell 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro.

Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 500,62 Euro auf 527,86 Euro.

Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 278,90 Euro auf 294,02 Euro.

Das entspricht einer Erhöhung von 5 %.

 

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Unser Hamburger Kollege Matthias Butenob hat wieder zur Schnell-Übersicht eine 1-Seiten-Ansicht in 100er-Schritten mit gerundeten Zahlen erstellt. Im Gegensatz zur offiziellen Tabelle zeigt sie vor allem, welche Beträge den Schuldner*innen verbleiben. Die Übersicht finden Sie hier.


Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein