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Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). 

Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 finden Sie hier.

Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare und Kundeninformationen aktualisiert. Dafür ein großer Dank an die Kolleg*innen im den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung!

Die AG SBV weist darauf hin, dass die Musterbescheinigung unter eine Creative-Commons (CC)-Lizenz zur Sicherung des Copyrights gestellt wurde. Die Musterbescheinigung darf unter Namensnennung verwendet, aber nicht ohne Genehmigung verändert werden.

Die neuen P-Konto-Bescheinigungen sind erst ab dem 01.07.2025 gültig und dürfen erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden. Bei bereits bestehenden Bescheinigungen müssen die Banken die neuen Freibeträge eigenständig anpassen.


P-Konto-Bescheinigung pdf

 

 

P-Konto-Bescheinigung Excel

 

 

Kurzinformation für Ratsuchende

 

 

Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein