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Seit dem 01.07.2019 gelten neue Regeln beim Kinderzuschlag (KiZ). Der KiZ wird stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch. Die Leistung wird zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht.

Der KiZ ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Der KiZ steht denjenigen Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sorgen.

Die Familienkasse bietet im Internet einen „KiZ-Lotsen“ an. Damit kann man bequem und schnell prüfen, ob sich ein Antrag auf den KiZ lohnt. Die Prüfung dauert weniger als 10 Minuten. Die Höhe des KiZ wird allerdings nicht berechnet.

Der DGB hat kurze und verständlich geschriebene Informationen zum KiZ zusammengestellt, die Sie unter dem Link finden.

 

Infos DGB

 

 

KiZ-Lotse

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein