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Bisher konnten Sozialhilfeträger die Unterhaltsansprüche pflegebedürftiger bzw. behinderter Menschen auf sich überleiten und geltend machen, wenn die Betroffenen die Kosten der Pflege bzw. Eingliederungshilfe nicht selbst aufbringen können. Das hat sich seit dem 01.01.2020 deutlich geändert.

Die Caritas in NRW hat in ihrem Recht-Informationsdienst einige Basisinformationen zu diesem Thema in knapper Form zusammengetragen.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein