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Der Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt geht auf seiner Seite der Frage nach, ob erwartete Einmalzahlungen, etwa eine Abfindung, die grundsätzlich bedarfsmindernd auf den Bürgergeldanspruch anzurechnen wären (nicht der Fall bei Erbschaften, vgl. § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II), zur Schuldtilgung eingesetzt werden können, ohne dass es in der Folge "Probleme mit dem Jobcenter" gibt.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein