Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Bundesregierung will mit einer Reform des Datenschutzrechts die Bonitätseinschätzung von Auskunfteien (Scoring) nun stärker reglementieren. Dazu hat das Kabinett am 07.02.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen.

Sie reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Siehe dazu unsere Meldung vom 08.12.2023. Das höchste europäische Gericht hatte festgestellt, dass die Prüfung der Bonität von Verbrauchern nur innerhalb enger Grenzen erlaubt sei.

Verbraucher*innen sollen künftig ohne Umwege erfahren können, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Scorewert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Scorewert hat. Zu den Daten, die laut Entwurf künftig nicht genutzt werden dürfen, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke, die politische Orientierung oder die ethnische Zugehörigkeit. Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sind demnach ebenso tabu.  

 

Pressemitteilung des Verbraucherschutzministeriums vom 07.02.2024

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein