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Die Bundesregierung hat ebenfalls gestern (3. September) den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen.

Aus der Pressemitteilung: "Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Verbessert werden soll der Verbraucherschutz insbesondere bei Geschäften nach dem Modell "Buy now pay later" ("Jetzt kaufen, später bezahlen"). Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat. Der Gesetzentwurf geht zurück auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben nutzt der Gesetzentwurf Spielräume aus, um Bürokratie und zu weitreichende Regelungen zu vermeiden. Vorgesehen ist insbesondere auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bei Allgemein-Verbraucherkreditgeschäften; solche Verträge sollen künftig z.B. auch online abgeschlossen werden können. [...]

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.

Die vorgeschlagenen Änderungen weiten den Verbraucherschutz erheblich aus. So werden bislang unregulierte Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Fortan fallen beispielsweise Buy-now-pay-later-Modelle und unentgeltliche Kredite unter die Regelungen. "Buy now, pay later" bedeutet, dass bei einem Kauf das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise 14 oder 30 Tage nach dem Kauf) vom Konto abgebucht wird. Es handelt sich dabei um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit.

Außerdem sollen die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführen ist. Insbesondere erfolgt eine Angleichung an die Maßstäbe, die bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten.

Die Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Soweit Umsetzungsspielraum vorhanden ist, hat BMJV diesen grundsätzlich für eine möglichst bürokratiearme Regulierung genutzt. Das gilt etwa bei dem Umfang vorvertraglicher Informationspflichten. Auch bei der Form des Vertragsschlusses wurde der Spielraum der Richtlinie genutzt. Allgemein-Verbraucherdarlehen sollen künftig auch digital statt bislang nur auf Papier abgeschlossen werden können. Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich keine nationalen Verschärfungen oder Erweiterungen über die zwingenden europäischen Vorgaben vor."

Pressemitteilung des BMJV vom 03.09.2025

 

Pressemitteilung

 

 

Gesetzentwurf

 

 

Unter dem Link finden Sie neben dem Regierungsentwurf auch den Referentenentwurf vom 23. Juni sowie alle Stellungnahmen der Verbände.

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein