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Nach dem Bundestag, der am 26.02.2021 das Sozialschutzpaket 3 verabschiedet hat, hat nun auch der Bundesrat am 05.03.2021 das Gesetz geschlossen. Damit kann es zum 01.04.2021 in Kraft treten.

Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Das bedeutet, dass weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt wird. Auch die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird bis Ende dieses Jahres verlängert.

Mit dem Sozialschutzpaket 3 werden außerdem Sonderregelungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlängert. Sie sollen laut Beschluss des Deutschen Bundestages gelten, so lange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist, längstens jedoch bis 31.12.2021.

Einen Überblick über die Sozialschutzpakete 1-3 finden Sie (demnächst) hier.

 

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