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"Das Bundeskabinett hat heute (29.04.2020) den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird nach längerer Bezugsdauer erhöht. Außerdem wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde."

Bundestag und Bundesrat müssen dem Sozialschutzpaket noch zustimmen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 29.04.2020

 

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